Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
Gemäß § 24 Abs. 3 BattDG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 stellen die Organisationen für Herstellerverantwortung Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereit.
Die gemeinsamen Informationen der Organisationen für Herstellerverantwortung zu Nutzung, Rückgabe, Sammlung und Behandlung von Altbatterien sowie zum sicheren Umgang mit Batterien finden Sie auf der Informationsplattform „Batterie-zurück – Gemeinsame Stelle für Kommunikation“.
→ Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien